Trümner & Spannknebel GbR

Steuerberatungskanzlei in Stadtallendorf
 

Kurzarbeitergeld

Update 27.03.2020

Aktualisierte Flyer KUG

 

Arbeitsvertraglich können Sie sich hier kurz informieren, bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Anwälte zur Verfügung (eine Rechtsberatung ist uns hier nicht erlaubt).

Für Ihre Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Der Link führt Sie direkt auf die Seite der Arbeitsagentur, wo Sie die Anträge herunterladen und ausfüllen können. Bitte leiten Sie uns dann die Informationen und Unterlagen weiter, damit wir diese in der Lohnabrechnung bearbeiten können.

Hier in Kopie jetzt die Informationen, die wir von der Arbeitsagentur bekommen haben:

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN zum Thema Kurzarbeitergeld (konjunkturell) finden Sie im Internet unter:

   https://www.arbeitsagentur.de/ unternehmen/finanziell/ kurzarbeitergeld-arbeitgeber- unternehmen

   Unter anderem finden Sie auf dieser Internetseite die Merkblätter 8a und 8b – Kurzarbeitergeld,

    sowie 2 Videos in denen die Voraussetzungen und das Verfahren zum Kurzarbeitergeld erläutert wird.

2. zur Bearbeitung ERFORDERLICHE UNTERLAGEN


    Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über Arbeitsausfall (Kug 101)

    bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.

   Der Vordruck „Anzeige über Arbeitsausfall“ ist im Internet hinterlegt.

2a.  Bitte öffnen Sie das Dokument, indem Sie diesen Link anklicken à Anzeige über Arbeitsausfall (Kug 101) ß


2b.  Nachfolgend genannte Unterlagen sind zusätzlich zur Bearbeitung Ihrer Anzeige über Arbeitsausfall erforderlich:


      Anlage zur Anzeige über Arbeitsausfall


      Feststellungsbogen


      Einverständniserklärung (nur bei Betrieben ohne Betriebsrat)


      - Betriebe mit Betriebsrat reichen bitte eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit ein


      - Sofern die Kurzarbeit für Betriebsabteilungen angezeigt wird, ist ein Organigramm des Betriebes erforderlich

3.   ARBEITSZEITNACHWEISE / ARBEITSZEITERFASSUNG


     Während der Kurzarbeit sind für sämtliche, von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer, Arbeitszeitnachweise zu führen.


     Sofern in Ihrem Betrieb noch keine Arbeitszeiterfassung vorgenommen wird, können Sie als Arbeitszeitnachweis

     die nachstehende Excel-Datei verwenden.


 4. Sobald die Anzeigeunterlagen vollständig eingegangen sind, werde ich mich mit Ihnen in Verbindung setzen

    um die im Gesprächsprotokoll aufgeführten Themen mit Ihnen zu besprechen.